Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Sinn: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Zwischen Bahnhofstraße und Dillgartenstraße" sowie Änderung des Flächennutzungplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

Downloads

Plankarte Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Vorhaben- und Erschließungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Plankarte Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Birgit Roeßing

Dipl.-Bauingenieurin (FH)

Stadtplanerin AKH

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 29.04.2024

Datum bis:  31.05.2024 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sinn hat in ihrer Sitzung am 06.02.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zwischen Bahnhofstraße und Dillgartenstraße“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Planziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Tagespflege, Vollzeitpflege und Betreutes Wohnen im rückwärtigen Bereich der Villa Döring (Flurstück 6/1) sowie eine Bündelung der medizinischen Versorgung (Apotheke und Ärzte) im Bereich des Flurstücks 3/1. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Sondergebiet „Gesundheit und Soziales“ sowie die für die verkehrliche Erschließung erforderlichen Flächen. Analog zum Bebauungsplan erfolgt die Darstellung einer Sonderbaufläche „Gesundheit und Soziales“ in der Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Vorentwurf der Bauleitpläne, einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht sowie ein Vorhaben- und Erschließungsplan wird in der Zeit vom

29.04.2024 - einschl. 31.05.2024

auf der Internetseite der der Gemeinde Sinn www.gemeindesinn.de unter der Rubrik Rathaus & Politik/ Öffentliche Bekanntmachungen/ Bauleitplanung veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Sinn, Bauamt, Jordanstraße 2, 35764 Sinn. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

31.05.2024 (einschließlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB). 

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.