Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Grünberg: Bebauungsplan Nr. 95 „Gewerbegebiet Lumda“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 02.06.2025

Datum bis:  18.07.2025 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg hat den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Lumda“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in ihrer Sitzung am 15.05.2025 im Entwurf zur Offenlage beschlossen.

Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes i.S. § 8 Baunutzungsverordnung und eines Industriegebietes i.S. § 9 BauNVO nordwestlich der BAB A5 mit Anschluss an die L 3127. Hinzu kommen gebietsintern Flächen für die Regenwasserrückhaltung und artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen im unmittelbaren Anschluss an das Baugebiet.

Planziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Verlegung der geplanten gewerblichen Baufläche von der Südostseite auf die Nordwestseite der BAB A5. Die Fläche südöstlich der A5 wird wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Höhenplan Erschließungsstraßen, den unten genannten umweltbezogenen Informationen bzw. Fachgutachten und allen umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit von

Montag, dem 02.06.2025 bis einschließlich Freitag, dem 18.07.2025

im Internet unter der Adresse www.gruenberg.de unter „Leben & Wohnen“ - „Bauleitplanung“ - „Aktuelle Bauleitplanung“ und dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 18.07.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.