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Solms: Bebauungsplan Nr. 3.01 „Hohl“ – 3. Änderung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB – Erneute Offenlage
Datum von: 16.07.2025
Datum bis: 08.08.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms hat am 08.02.2022 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 „Hohl“ – 3.Änderung im Stadtteil Burgsolms beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs.2 BauGB vom 27.03.2023 – 05.05.2023 im Internet veröffentlicht und zusätzlich in der Verwaltung ausgelegt.
Im Rahmen der Entwurfsoffenlage sind seitens des Dezernates Bergaufsicht (RP Gießen) Bedenken gegen die Ausweisung des Baufensters in Bereich des Flurstücks 45/5 vorgetragen worden. Es erfolgte eine Nachbegutachtung der bergbaurechtlichen Themen, die dann auf einem Ortstermin am 24.11.2024 bei der Stadt besprochen wurden. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass das Baufenster im Bereich des Flurstücks 45/5 zurückgenommen wird und anstelle von zwei Gebäuden, nur ein Gebäude errichtet werden soll. Somit wird mit der Planung die Zone des bergbaurechtlich schwierigen Untergrundes und Gefahrenbereiches ausgespart.
Die Erschließung des nördlichen Grundstücks 45/5 erfolgt durch die Ausweisung von Geh- Fahr- und Leitungsrechten. Die Anzahl der Wohneinheiten kann jetzt wieder zurückgenommen werden, da der Bebauungsumfang in diesem Bereich zurückgenommen wurde.
Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist die Umwandlung der bisher überwiegend festgesetzten privaten Grünfläche Zweckbestimmung Gartenland in ein Allgemeines Wohngebiet i.S.d. § 4 BauNVO. Die Planaufstellung ist eine Maßnahme im Innenbereich (Nachverdichtung) und wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Fläche ist im Regionalplan Mittelhessen 2010 als Vorrangfläche Siedlung Bestand und im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Solms als bestehende Wohnbaufläche dargestellt. Die Erschließung ist bereits im Bestand gegeben und kann über die Straßen „Auf der Hohl“ und „Beethovenstraße“ erfolgen.
Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag werden in der Zeit von
Mittwoch, dem 16.07.2025 bis einschließlich Freitag, dem 08.08.2025
im Internet unter der Adresse www.solms.de unter der Rubrik Wohnen in Solms / Bauen und Wohnen veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Solms, Oberndorfer Straße 20, 35606 Solms, Bauamt, Zimmer 4.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 08.08.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.