
Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Usingen: Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Lebensmittelmarkt an der Bahnhofstraße“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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Vorhabenbezogener BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht zum Bebauungsplan
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Geräuschimmissionsgutachten
Vorhaben- und Erschließungsplan, Schnitt 1
Vorhaben- und Erschließungsplan, Schnitt 2
Vorhaben- und Erschließungsplan, Schnitt 3
Vorhaben- und Erschließungsplan, Schnitt 4
Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Shari Kempel
M.Sc. Geographie
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 15.09.2025
Datum bis: 17.10.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Usingen hat in ihrer Sitzung am 05.12.2016 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet großflächiger Lebensmittelmarkt an der Bahnhofstraße“ beschlossen.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen im Bereich des bestehenden Lebensmittelmarktes der Firma Lidl am Standort Bahnhofstraße die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Neubau des Verkaufsgebäudes in Verbindung mit einer Neuorganisation der Stellplatz- und Freiflächen unter Einbezug der südwestlich an das bisherige Betriebsgelände angrenzenden Flurstücke 2356/13 und 2356/14 geschaffen werden. Mit der Aufstellung des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen zudem auf Basis eines Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie ergänzt durch einen zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Usingen abzuschließenden Durchführungsvertrag die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des geplanten Neubauvorhabens mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von bis zu 1.500 m² geschaffen werden.
Das Planziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Lebensmitteleinzelhandel“ sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung und der Grünflächen im Bereich des gesetzlichen Gewässerrandstreifens entlang des Stockheimer Baches.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Usingen, Flur 33, die Flurstücke 2356/13, 2356/14 und 2357/5.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, der Vorhaben- und Erschließungsplan, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ein Geräuschimmissionsgutachten sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden
Montag, dem 15.09.2025 bis einschließlich Freitag, dem 17.10.2025
im Internet unter der Adresse www.usingen.de/bauen-umwelt/planen-bauen/staedtebauliche-gebietsentwicklung veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Bauamt der Stadt Usingen, Pfarrgasse 1, 61250 Usingen, Erdgeschoss, Sekretariat.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 17.10.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Stadt zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.