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Grünberg: Bebauungsplan Nr. 22 „Kroheckensand“ 1. Erweiterung mit Änderung des Flächennutzungsplanes

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Bestandskarte und Maßnahmenkarten zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Birgit Roeßing
Dipl.-Bauingenieurin (FH)
Stadtplanerin AKH
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 22.09.2025
Datum bis: 24.10.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg hat in ihrer Sitzung am 04.07.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 22 „Kroheckensand“ - 1. Erweiterung und zur Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich gefasst.
Planziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung am südlichen Ortsrand von Harbach. Zur Ausweisung gelangt im Wesentlichen ein Allgemeines Wohngebiet im Sinne § 4 Baunutzungsverordnung. Des Weiteren ist eine externe Ausgleichsmaßnahme Bestandteil des Bebauungsplanes. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Umwidmung einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche.
Der Entwurf der Bauleitpläne einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen werden in der Zeit vom
22.09.2025 - 24.10.2025 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Grünberg www.gruenberg.de unter der Rubrik »Leben & Wohnen« -> »Bauleitplanung « -> »Aktuelle Bauleitplanung « veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 24.10.2025 (einschließlich).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.