Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Ulrichstein: Bebauungsplan „In der Weidenwiese“ 1. Änderung sowie FNP-Änderung in diesem Bereich
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung des Bebauungsplanes
Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Sophia Will
M.Sc. Stadt- und Raumplanung
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 13.07.2026
Datum bis: 14.08.2026 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein hat am 20.02.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "In der Weidenwiese" - 1. Änderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Stadtteil Wohnfeld beschlossen.
Am östlichen Ortsrand des Stadtteiles Wohnfeld liegt der Bebauungsplan "In der Weidenwiese" aus dem Jahr 1993. Hier wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Im südlichen Bereich wird eine Fläche für Natur und Landschaft mit dem Entwicklungsziel Streuobst festgelegt. Durch die Bebauungsplanänderung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ergänzende Wohnbauplätze geschaffen und der bisherige Bereich des Streuobstes überplant werden. Planziel ist demnach die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO.
Die Erschließung erfolgt ausgehend der nördlich verlaufenden Straße Weidenweg. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplan-Änderung zu integrieren.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planvorentwürfe des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplan-Änderung einschließlich Begründungen und der Umweltbericht in der Zeit vom
13.07.2026 – 14.08.2026 (einschließlich)
im Internet unter der Adresse https://www.ulrichstein.de/ unter der Rubrik Aktuelles, Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht sowie über das zentrale Portal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Ulrichstein, Marktstraße 28-32, Bauamt, 35327 Ulrichstein.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
14.08.2026 (einschließlich).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.