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Freiensteinau: Bebauungsplan "Am Windberg II"

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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Bestandskarte zum Landschaftspflegerischen Fachbeitrag
HLBK Prüfbögen
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Sophia Will
M.Sc. Stadt- und Raumplanung
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Fax 0641 98441 155
Beteiligungsverfahren gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13 BauGB
Datum von: 17.06.2022
Datum bis: 18.07.2022 einschließlich
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Freiensteinau hat am 19.10.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Windberg II“ im Ortsteil Freiensteinau beschlossen. Aufgrund der erneut eingeführten Anwendungsmöglichkeit des § 13b BauGB hat die Gemeindevertretung am 07.04.2022 den Beschluss zur Änderung der Verfahrensart von einem zweistufigen Regelverfahren in ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) gefasst. Die Gemeinde Freiensteinau hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Windberg II“ ist die Schaffung von bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Fortführung des südlich angrenzenden Wohngebietes (BPlan „An der Steingasse“), zur Entwicklung von weiteren Baugrundstücken. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S.d. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung.
Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das beschleunigte Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt. Es sind von der Planung auch keine Störfallbetriebe im Sinne des § 50 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz betroffen.
Wir bitten Sie als Behörde oder Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
18.07.2022.
In Ausführung des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterlagen (Plankarte, Begründung, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) in der Zeit vom
17.06.2022 - 18.07.2022 einschließlich
bei der Gemeinde Freiensteinau, Rathaus, Alte Schulstraße 5, Oberer Eingang, Zimmer 6 während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweise schriftlich oder zu Protokoll. Gemäß § 3 Abs.2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.freiensteinau.de unter der Rubrik Bauen, Gewerbe und Wirtschaft, Unterpunkt Bebauungspläne sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen und heruntergeladen werden. Die Stellungnahmen können auch, unter Angabe des Bebauungsplanes, per E-Mail (fischer@fischer-plan.de) abgegeben werden.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.