Planungsbüro Fischer

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Lahnau: Bebauungsplan Nr. 11 "Wilhelmi-Werke AG" - 4. Änderung, Parkhaus

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Sophia Will

M.Sc. Stadt- und Raumplanung

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren

Datum von: 06.11.2023

Datum bis:  08.12.2023 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau hat am 13.07.2023 gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m § 13 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.11 „Wilhelmi-Werke AG“ im Bereich Parkhaus im Ortsteil Dorlar im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Die Gemeinde Lahnau hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplanes ist die Erhöhung der bisher festgesetzten Geschossflächenzahl von 2,0 auf 4,0. Die bisher festgesetzte Traufhöhe wird aufgrund der Planung eines Parkhauses gestrichen, die bisherige Oberkante der Gebäude von 16,0m, die für diesen Bereich festgesetzt ist, beibehalten. Die Grundzüge der Planung sind durch diese Änderung nicht betroffen, so dass das Verfahren im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden kann. Die textlichen Festsetzungen des betroffenen Bebauungsplanes Nr.11, bzw. für den angestrebten Änderungsbereich, werden an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst. 

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das vereinfachte Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.

Wir bitten Sie als Behörde oder Träger öffentlicher Belange gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Hs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

08.12.2023.

In Ausführung des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Plankarte und Begründung) in der Zeit vom

06.11.2023 - 08.12.2023 einschließlich 

im Internet unter der Adresse https://www.lahnau.de/Aktuelles-Termine/Bekanntmachungen/ veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden. Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der in der Gemeindeverwaltung Lahnau, Rathausplatz 1-5, Bauverwaltung Haus-Nr. 2, Dachgeschoss, Zimmer 10, 35633 Lahnau. Zusätzlich zu den Planunterlagen wird hier die DIN 45691 zur Einsicht bereitgehalten.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse info@fischer-plan.de möglich.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nummer 3 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.