Planungsbüro Fischer

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Leun: Bebauungsplan Nr. 3a "Wackenbach" - 1. Änderung und Erweiterung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Immissionsberechnung

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Sara Halili

M.Sc. Wirtschaftsgeographie und Raumentwicklungspolitik

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 06.11.2023

Datum bis:  08.12.2023 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun hat am 27.03.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3a „Wackenbach“ – 1.Änderung und Erweiterung in der Kernstadt sowie die die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Die Stadt Leun hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes Zweckbestimmung Lebensmitteleinzelhandel i.S.d. § 11 Abs.3 BauNVO, um den bestehenden Lebensmittelmarkt (REWE und Getränkemarkt) vergrößern zu können (Abriss und Neuerrichtung) und damit die Grundversorgung der Bevölkerung an dem Standort zu sichern. Aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen, den vorhandenen Grünstrukturen und des Eingriffs in Grund und Boden sind die Belange von Natur und Landschaft besonders zu würdigen und somit gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln. Eine Umweltprüfung ist somit durchzuführen. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden zum Entwurf Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit in die Planung aufgenommen, um den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriff in den Naturhaushalt zu kompensieren und auszugleichen. Die Planziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Aufstellung der Bauleitplanverfahren erfordern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes/FNP-Änderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient auch im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird. 

 

Wir bitten um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis zum

08.12.2023.

 

In Ausführung des § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planvorentwürfe des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung einschl. Begründungen und Immissionsberechnung in der Zeit vom

 13.11.2023 – 15.12.2023 einschließlich

 

im Internet unter der Adresse https://www.leun.de/bauen-wohnen/ sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingestellt und können eingesehen sowie heruntergeladen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs.1 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung der Stadt Leun, Bahnhofstraße 25, 35638 Leun während der Dienststunden der Verwaltung, sowie nach Vereinbarung. Jedermann hat in dieser Frist die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse info@fischer-plan.de oder stadt@leun.de möglich.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.