Planungsbüro Fischer

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Freiensteinau: Ergänzungssatzung "Friedhofsweg" - 2. Änderung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Ergänzungssatzung
Begründung zur Ergänzungssatzung
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Sophia Will

M.Sc. Stadt- und Raumplanung

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 09.11.2023

Datum bis:  11.12.2023 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat am 20.07.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Ergänzungssatzung „Friedhofsweg“ gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Ober-Moos beschlossen. Die Gemeinde Freiensteinau hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung der Bauleitplanverfahren beauftragt.

 

Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand des Ortsteils Ober-Moos, südlich der Straße Am Moosbach. Geplant ist die Umwandlung einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese / Weide in ein Dörfliches Wohngebiet gemäß § 5a BauNVO. Bereits im Zuge der 1. Änderung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Friedhofsweg“ wurde der Ortsrand in diesem Bereich sinnvoll abgerundet, sodass nun auch die private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese / Weide überplant und einer baulichen Nachverdichtung zugeführt werden soll. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet und eine Kompensationsfläche ausgewiesen.

 

Im vereinfachten Verfahren, das bei einem Satzungsverfahren nach § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB anzuwenden ist, wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.  BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10a Abs.1 BauGB) abgesehen wird.

Wir bitten um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis zum

11.12.2022

In Ausführung des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB werden die Planunterlagen (Plankarte und Begründung inklusive Landschaftspflegerischem Fachbeitrag sowie Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag) in der Zeit vom

09.11.2023 – 11.12.2023 einschließlich

im Internet unter der Adresse https://www.freiensteinau.de/bauen-gewerbe-wirtschaft/bebauungsplaene.html veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Alte Schulstraße 5, Eingang Hauptgebäude, Finanzabteilung, 36399 Freiensteinau. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich.       

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, ab-gegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse info@fischer-plan.de möglich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.