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Schmitten: Bebauungsplan „Talweg, Tannenwaldstraße, Fuchstanzstraße, Siegfriedstraße, Dillenbergstraße“ – 5. Änderung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Bastian Seibert
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung
Datum von: 20.11.2023
Datum bis: 15.12.2023 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schmitten hat in ihrer Sitzung am 27.09.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplans „Talweg, Tannenwaldstraße, Fuchstanzstraße, Siegfriedstraße, Dillenbergstraße“ beschlossen.
Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes soll für einen Teilbereich die Festsetzung einer Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Parkplatz“ erfolgen und die Baugrenze geringfügig angepasst werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Talweg, Tannenwaldstraße, Fuchstanzstraße, Siegfriedstraße, Dillenbergstraße“ – 5. Änderung einschließlich der zugehörigen Begründung sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung sind während der Veröffentlichungsfrist vom
Montag, dem 20.11.2023 bis einschließlich Freitag, dem 15.12.2023
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Schmitten unter dem Link https://www.schmitten.de unter der Rubrik Leben & Wohnen / Wirtschaft & Bauen / Offenlage von Bebauungsplänen im Aufstellungsverfahren einsehbar. Alle Planunterlagen können auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de abgerufen werden.
Als zusätzliche Zugangsmöglichkeit liegen die o. g. Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Schmitten, Ortsteil Schmitten, Parkstraße 2, Zimmer 36 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Die ausgelegten Unterlagen können während der Veröffentlichungsfrist von montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung zur eingesehen werden.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 15.12.2023.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.