Planungsbüro Fischer

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Reiskirchen: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 20.11.2023

Datum bis:  19.01.2024 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reiskirchen hat am 13.09.2017 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und damit die Fortschreibung für die Gesamtgemarkung der Gemeinde Reiskirchen beschlossen. Mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Gemeinde Reiskirchen die geplante städtebauliche Entwicklung und die sich daraus ergebene Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Insbesondere ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan Lage und Umfang der vorhandenen Bebauung, Nutzungsart und beabsichtigten Siedlungsentwicklung für das gesamte Gemeindegebiet für die nächsten 10-15 Jahre.

Die Gemeinde Reiskirchen hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Die Aufstellung der Bauleitplanverfahren erfordern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung Flächennutzungsplanes zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient auch im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird. Der Umweltbericht wird zum Entwurf erstellt. 

Wir bitten um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis zum 19.01.2024.

In Ausführung des § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) wird der Planvorentwurf des Flächennutzungsplanes einschl. Begründungen in der Zeit vom

 

20.11.2023 – 19.01.2024 einschließlich


im Internet (www.reiskirchen.de) unter der Rubrik Bauen/ Informationen, Formulare, Downloads/ Bebauungspläne veröffentlicht sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingestellt und kann eingesehen sowie heruntergeladen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Reiskirchen, Schulstraße 17, 35447 Reiskirchen, Fachbereich III, Fachdienst Hochbau, Zimmer 14. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse info@fischer-plan.de möglich.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.