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Niddatal: Bebauungsplan I 11 "An der Steinkaute - Teilbereich 2"

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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung
Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Birgit Roeßing
Dipl.-Bauingenieurin (FH)
Stadtplanerin AKH
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 30.05.2022
Datum bis: 01.07.2022 einschließlich
Die Stadt Niddatal betreibt die Aufstellung des Bebauungsplanes I 11 „An der Steinkaute – Teilbereich 2“. Unser Planungsbüro wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen städtebaulichen Lückenschluss am südlichen Ortsrand von Ilbenstadt zwischen der B 45 und der L 3351 geschaffen werden. Zur Ausweisung gelangt hierzu im Wesentlichen ein Allgemeines Wohngebiet, ein Mischgebiet, ein Gewerbegebiet sowie die für die Erschließung erforderlichen Straßenverkehrsflächen.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzend elektronische Medien zu nutzen. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und bodenkundliches Gutachten können unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und es können Anregungen vorgebracht werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und ein bodenkundliches Gutachten sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen liegen in der Zeit von
Montag, dem 30.05.2022 – einschließlich Freitag, dem 01.07.2022
im Rathaus der Stadt Niddatal, Hauptstraße 2, Hauptverwaltung während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.