Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Weilburg: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Auf dem Mühlberg“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Plankarte Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Vorhaben- und Erschließungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Plankarte Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Artenschutzrechtliches Fachgutachten
Immissionsprognose (Schallschutzgutachten)
Stellungnahme zur Tunnelstatik
Umweltrelevante Stellungnahmen

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Birgit Roeßing

Dipl.-Bauingenieurin (FH)

Stadtplanerin AKH

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 15.04.2024

Datum bis:  17.05.2024 einschließlich


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg hat in ihrer Sitzung am 07.03.2024 den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Auf dem Mühlberg“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine baurechtlich abgesicherte Nutzung des vorhandenen Holzverarbeitungsbetriebes geschaffen werden. Zur Ausweisung hierzu gelangt ein sonstiges Sondergebiet „Holzverarbeitung“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt analog zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes. 

Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung. 

Der Entwurf der Bauleitpläne einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine schalltechnische Untersuchung, eine Stellungnahme zur Tunnelstatik, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen werden in der Zeit vom 

15.04.2024 - einschl. 17.05.2024 

auf der Internetseite der Stadt Weilburg http://www.weilburg.de unter der Rubrik Aktuelles aus dem Rathaus veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Weilburg, Fachbereich Bauen, Zimmer 1003, Mauerstraße 6-8, 35781 Weilburg.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis 

Freitag, den 17.05.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.