Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Kirchhain: Bebauungsplan der Stadt Kirchhain "Gewerbegebiet Rußweg II"

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Plankarte Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung FNP-Änderung im Bereich des Bebauungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Faunistische Untersuchung

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 11.04.2024

Datum bis:  29.05.2024 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat am 25.05.2020 und ergänzend am 06.02.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rußweg II“ in der Kernstadt Kirchhain sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. 

Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist die Schaffung von Bauplanungsrecht für die Erweiterung des Gewerbegebiets Ost am südöstlichen Ortsrand der Kernstadt, um der hohen lokalen Nachfrage nach gewerblichen Baugrundstücken nachzukommen. Das Planerfordernis ergibt sich aus dem Bedarf der angrenzenden Firmen (u.a. Wagner Solar und Geisler Infra), die an ihrem Standort keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr haben. Die Firmen können dann unmittelbar an das Betriebsgelände anschließen und erweitern. Das Planerfordernis ergibt sich aber auch durch die Anfrage auswärtige Firmen bei der Stadt Kirchhain. Aufgrund der Überplanung derzeitig landwirtschaftlich genutzter Flächen und der Vorbereitung eines umfassenden Eingriffes in Boden, Natur und Landschaft sind die Belange von Natur und Landschaft besonders zu würdigen und somit gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln. 

Der Bebauungsplan ist aus dem Regionalplan Mittelhessen 2010 und überwiegend aus dem Flächennutzungsplan der Stadt entwickelt. Kleinere Teilflächen sind jedoch nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt entwickelt, weshalb dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert wird. Die Planziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes. 

Gemäß § 2 Abs.4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung und wird zum Vorentwurf mit öffentlich ausgelegt. 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit von 

15.04.2024 – 29.05.2024 einschließlich 

auf der Homepage der Stadt (https://www.kirchhain.de) unter der Rubrik Verwaltung & Politik / Bekanntmachungen veröffentlicht und können über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Verwaltungsgebäude „Blauer Löwe“, Stadtverwaltung Kirchhain, Borngasse 20, Zimmer 25, 35274 Kirchhain. 

Wir bitten Sie als Behörde oder Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

 Mittwoch, den 29.05.2024.

 Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

 Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Stadt zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.