Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Lautertal: Lautertal, Ortsteil Hopfmannsfeld Ergänzungssatzung „Schlitzgasse“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 18.04.2024

Datum bis:  24.05.2024 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal hat am 29.02.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Entwurfsoffenlage) zur Ergänzungssatzung „Schlitzgasse“ im Ortsteil Hopfmannsfeld beschlossen.  

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand des Ortsteils Hopfmannsfeld. Geplant ist die Abgrenzung und Festlegung der bebauten Ortsteile im südwestlichen Bereich der Straße Schlitzgasse, da die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Flächen entsprechend geprägt sind. Geplant ist die Neuausweisung eines weiteren Baugrundstückes im Süden der Ortslage, das bisher als Weide mit einem kleinen Unterstand genutzt wurden. Das nördlich angrenzende Grundstück wird als Grundstücksfreifläche mit Erhalt der Gehölzstrukturen festgesetzt. Hier sind nur Nebenanlagen möglich. Die Flächen sind bereits über die Straße Schlitzgasse erschlossen, werden über den Flächennutzungsplan aber nur bedingt als bestehende Siedlungsfläche (gemischte Baufläche und landwirtschaftliche Fläche) dargestellt. Der Ortsrand erfährt in diesem Bereich eine sinnvolle städtebauliche Abrundung. Zur Ausweisung gelangt analog den angrenzenden Nutzungen ein Dörfliches Wohngebiet im Sinne des § 5a BauNVO. 

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit von

 Donnerstag, dem 18.04.2024 bis einschließlich Freitag, dem 24.05.2024

im Internet unter der Adresse https://www.lautertal-vogelsberg.de/rathaus-politik/a-bis-z/b/bauleitplanung.html veröffentlicht und eingestellt. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Lautertal (Vogelsberg), Rathausstraße 3, Zimmer 1, 36369 Lautertal.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 24.05.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr.3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren während der Internet- und Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.