Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Fronhausen: Fronhausen, Bebauungsplan "Lange Gärten" - Abschnitt 1, sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Plankarte Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung FNP-Änderung im Bereich des Bebauungsplanes
Umweltbericht
Immissionsgutachten

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 22.04.2024

Datum bis:  24.05.2024 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat am 02.02.2023 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lange Gärten“ in der Kerngemeinde Fronhausen sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Ausweisung eines Allg. Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO erfolgen, um der Nachfrage nach Baugrundstücken in der Kerngemeinde Fronhausen auch künftig gerecht zu werden. Zur Ausweisung gelangen als Angebotsplanung unterschiedliche Bauweisen (Einzel-, Doppel, Reihen- und Mehrfamilienhäuser). Die Flächen werden über die Bergstraße und der Straße Am Bürgerhaus erschlossen. Ergänzend wird eine öffentliche Grünfläche Zweckbestimmung Sport- und Spielfläche südlich des Bürgerhauses ausgewiesen. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden zum Entwurf Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit in die Planung aufgenommen, um den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriff in den Naturhaushalt zu kompensieren und auszugleichen. 

Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, der die Flächen derzeit als geplante Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, Fläche für den Gemeinbedarf und als Grünfläche darstellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB. 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Umweltbericht sowie der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung werden in der Zeit von

 Montag, dem 22.04.2024 bis einschließlich Freitag, dem 24.05.2024

im Internet unter der Adresse (https://www.gemeinde-fronhausen.de -> Rathaus A – Z->Bauen und Gewerbe -> Bauleitverfahren) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19, Bauamt.

Wir bitten Sie als Behörde oder Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

 Freitag, dem 24.05.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.