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Weilburg: Bebauungsplan „Festplatz Hainallee“ 1. Änderung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Birgit Roeßing
Dipl.-Bauingenieurin (FH)
Stadtplanerin AKH
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 18.07.2022
Datum bis: 26.08.2022 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg hat in ihrer Sitzung am 04.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Festplatz Hainallee“ 1. Änderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Das Planungsbüro Fischer 35435 Wettenberg, wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Planziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung des vorhandenen Modellbauparks sowie die Nutzungsgliederung im Bereich des Festplatzes, einschließlich der Schaffung eines räumlich abgegrenzten Wohnmobilstellplatzes. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Sondergebiet „Modellbaupark“, ein Sondergebiet „Wohnmobilstellplatz“ sowie eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Fest- und Messeplatz“. Der bestehende Parkplatz im Süden wird als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Parkfläche“ öffentlich festgesetzt.
Wir bitten um Ihre Stellungnahme an unsere o.g. Adresse bis spätestens
Freitag, den 26.08.2022.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.