Planungsbüro Fischer

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Lollar: Bebauungsplan „Waldfriedhof Friedelhausen“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung FNP-Änderung im Bereich des Bebauungsplanes

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 26.08.2024

Datum bis:  27.09.2024 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar hat am 25.04.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldfriedhof Friedelhausen“ in der Gemarkung Friedelhausen sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich im Stadtteil Friedelhausen beschlossen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Waldfriedhof sowie einer Fläche für den Wald gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18b BauGB. Das Planungserfordernis für die Ausweisung eines Waldfriedhofes besteht in dem aktuellen Wandel der Begräbniskultur. Die zunehmende Mobilität der Gesellschaft ist u.a. Grund für die Auflösung traditioneller ortsgebundener und Generationen übergreifender Familienstrukturen. Aufgrund dieses Wandels hat sich die Stadt Lollar i.V.m. mit dem Waldbesitzer dazu entschlossen, die traditionellen örtlichen Friedhöfe durch einen Waldfriedhof zu ergänzen, um eine Alternative zu den bisher üblichen Begräbnisformen anbieten zu können und gleichzeitig der Nachfrage nach dieser Einrichtung gerecht zu werden. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Planunterlagen des Vorentwurfes des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplan-Änderung einschließlich Begründung werden in der Zeit vom

Montag, dem 26.08.2024 bis einschließlich Freitag, dem 27.09.2024

im Internet unter der Adresse www.lollar.de/Aktuelles/Bauleitplanungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Lollar, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar, Bauabteilung, Raum 25.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 27.09.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren während der Auslegungsfrist abgebeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird hinsichtlich der Aufstellung der Flächennutzungsplan-Änderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.