Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Steffenberg: Bebauungsplan „Helgenacker“ - 1. Änderung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
umweltrelevante Stellungnahmen B-Plan
umweltrelevante Stellungnahmen FNP
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 23.09.2024
Datum bis: 25.10.2024 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Steffenberg hat am 22.09.2022 gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes „Helgenacker“ - 1.Änderung im Ortsteil Quotshausen sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll das Dorfgebiet in ein Allgemeines Wohngebiet i. S. d. § 4 BauNVO umgewandelt werden, da in diesem Gebiet ausschließlich die Ausweisung von Wohnbaugrundstücken geplant ist. Gleichzeitig werden die textlichen Festsetzungen an das neue Planungsziel angepasst, um der Nachfrage nach Wohnraum zu entsprechen. Die Erschließung erfolgt von Süden her über die Lahnstraße. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet ausgewiesen. Hinzu kommen externe Kompensationsmaßnahmen Plankarte 2 und 3 im Bebauungsplan, die aus artenschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Vorgaben erforderlich sind.
Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, der die Flächen derzeit als Mischbaufläche darstellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, dem 23.09.2024 bis einschließlich Freitag, dem 25.10.2024
im Internet unter der Adresse www.steffenberg.de unter der Rubrik Rathaus, Politik und Bürgerservice / Amtliche Bekanntmachung. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Steffenberg, Rathaus OT. Niedereisenhausen Bauhofstr. 1, Zimmer Nr. 3 (Bauverwaltung), 35239 Steffenberg.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 25.10.2024.
Es wird gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr.3 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird hinsichtlich der Aufstellung der Flächennutzungsplan-Änderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.