Planungsbüro Fischer

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Weilburg: Bebauungsplan "Keilswingert 1" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Plankarte Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Plankarte Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Schallgutachten

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Birgit Roeßing

Dipl.-Bauingenieurin (FH)

Stadtplanerin AKH

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 28.10.2024

Datum bis:  29.11.2024 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg hat in ihrer Sitzung am 20.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Keilswingert 1“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine sinnvolle Nachfolgenutzung im Bereich einer leerstehenden Gewerbehalle am westlichen Rand des Gewerbegebietes Weilburg, angrenzend zum Kubacher Weg, geschaffen. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Mischgebiet im Sinne § 6 Baunutzungsverordnung. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Umwidmung einer gewerblichen Baufläche in eine gemischte Baufläche.

Die Bauleitplanverfahren erfolgen im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung. 

Der Vorentwurf der Bauleitpläne einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht und schalltechnischer Untersuchung wird in der Zeit vom 

28.10.2024 – 29.11.2024 (einschließlich)


auf der Internetseite der Stadt Weilburg https://www.weilburg.de/aktuelles/oeffentlichebekanntmachungen veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Weilburg, Stadtbauamt Zimmer 1003, Mauerstraße 6-8, 35781 Weilburg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich. 

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben. 

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 29.11.2024. 

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. 

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.