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Hohenahr: Bebauungsplan „Gewerbegebiet West“ 7. Änderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Birgit Roeßing
Dipl.-Bauingenieurin (FH)
Stadtplanerin AKH
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 08.08.2022
Datum bis: 09.09.2022 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr hat in ihrer Sitzung am 29.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“ 7. Änderung beschlossen. Unser Büro wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Verkaufsflächen für den bestehenden Aldi-Markt auf 980 m² und des bestehenden Edeka-Marktes auf 2.244 m² geschaffen werden. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Sondergebiet großflächiger Einzelhandel gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO. Gegenstand der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die teilräumige Umwidmung einer gemischten Baufläche in eine Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel analog den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“ 7. Änderung.
Es sind bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzend elektronische Medien zu nutzen. Der Vorentwurf der Bauleitpläne einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht können unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und es können Anregungen vorgebracht werden. Sollten Sie den Internetzugang nicht nutzen können, werden Ihnen die erforderlichen Unterlagen zum Vorentwurf der Bauleitpläne umgehend zugesandt.
Wir bitten um Ihre Stellungnahme an unsere o.g. Adresse bis spätestens
Freitag, den 09.09.2022.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.