
Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Bad Orb: Bebauungsplan „Kurpark“ – 1. Änderung im Bereich zwischen „Kurparkstraße und Jahnstraße“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
Downloads
BebauungsplanBegründung des Bebauungsplanes
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Schallschutzgutachten
Verkehrsuntersuchung
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung
Datum von: 05.05.2025
Datum bis: 13.06.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Orb hat am 13.11.2024 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kurpark“ 1. Änderung im Bereich zwischen „Kurparkstraße und Jahnstraße“ (ALEA-School) in der Kernstadt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Planziel der Bebauungsplanänderung ist im Bereich der Kurparkstraße anstelle des ausgewiesenen Sondergebietes Kurgebiet eine Fläche für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung Schule (ALEA School) auszuweisen und eine Optimierung der bisherigen Planung durch Änderung des Maßes und der Art der baulichen Nutzung vorzunehmen. Die Erschließung bleibt ansonsten unverändert, so dass das Verfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden kann.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung mit integriertem landschaftspflegerischen Fachbeitrag sowie eine Potenzialabschätzung inklusive artenschutzrechtlicher Bewertung, einem Schallschutzgutachten und einer Verkehrsuntersuchung werden in der Zeit von
Montag, dem 05.05.2025 bis einschließlich Freitag, dem 13.06.2025
im Internet unter der Adresse https://stadt-bad-orb.de/Rathaus-Politik/Ämterinfos/Bauamt/Bauen-Planen/Bebauungspläne veröffentlicht und eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Bad Orb, Frankfurter Straße 2, Bauamt, Zimmer 2.04. (§ 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB)
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 13.06.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs.2 Satz 4 Nr.3 BauGB).
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.