Planungsbüro Fischer

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Niederaula: Bebauungsplan Nr. 54 „An der Ziegelei“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Auswirkungsanalyse
Verkehrsuntersuchung
Schallimmissionsprognose

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Julia Böttger

M.A. Geografie und M.A. ICBS

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung

Datum von: 05.05.2025

Datum bis:  06.06.2025 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula hat in ihrer Sitzung am 20.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „An der Ziegelei“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im Bereich des ehemaligen Ziegelei-Geländes nordwestlich der Schlitzer Straße (Bundesstraße B 62) die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit integriertem Getränkemarkt als Verlagerung des unweit des Plangebietes bestehenden Standortes geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel mit der Zweckbestimmung „Lebensmitteleinzelhandel“ gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der Erschließung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls, ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag, eine Auswirkungsanalyse, eine Verkehrsuntersuchung sowie eine Schallimmissionsprognose werden in der Zeit von

Montag, dem 05.05.2025 bis einschließlich Freitag, dem 06.06.2025

im Internet unter der Adresse www.niederaula.de unter der Rubrik „Wohnen & Bauen“ und „Pläne“ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Niederaula, Rathaus, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, Zimmer 212.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 06.06.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.