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Wöllstadt: Bebauungsplan „NW 25, Ilbenstädter Straße“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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Bebauungsplan Teilplan 1Bebauungsplan Teilplan 2
Begründung
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Bodenkundliches Gutachten
Städtebaulicher Entwurf
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Schalltechnische Untersuchung
Erschließungsantrag
Anlagen zum Erschließungsantrag
Prüfung der Trink- und Löschwasserversorgung
Anlage zur Prüfung der Trink- und Löschwasserversorgung
Versickerungsgutachten
Verkehrsuntersuchung
Geophysikalische Prospektion
Ergebnisprotokoll DB
Nachweis Wasserliefervertrag
Umweltrelevante Stellungnahmen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Frederic Bode
Dipl.-Geograph (Uni)
Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 05.05.2025
Datum bis: 06.06.2025 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wöllstadt hat die Aufstellung des Bebauungsplans „NW 25, Ilbenstädter Straße“ beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes im Nordosten von Nieder-Wöllstadt geschaffen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans (bestehend aus Teilplan 1 und 2) mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften (Satzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO), die Begründung, der Umweltbericht, die nachfolgend aufgeführten wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, Unterlagen und Fachgutachten, das städtebauliche Konzept, die zum Verständnis der Festsetzungen notwendigen DIN-Normen (DIN 4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01) sowie Regelwerke (DWA-M 153 und RAL Design Farbpalette unter https://www.ralfarbpalette.de/ral-design) werden in der Zeit von
Montag, dem 05.05.2025 bis einschließlich Freitag, dem 06.06.2025
im Internet unter der Adresse https://www.woellstadt.de unter der Rubrik Bauen & Wohnen / Beteiligungen im Verfahren und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/v-z unter dem Verweis Zum Bebauungsplan im Verfahren veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Wöllstadt, Paul-Hallmann-Straße 3, 61206 Wöllstadt.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 06.06.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.