Planungsbüro Fischer

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Greifenstein: Bebauungsplan „Vor dem Kalk“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Lennart Lindner

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 12.05.2025

Datum bis:  13.06.2025 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Greifenstein hat am 12.09.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vor dem Kalk“ im Ortsteil Holzhausen sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Sicherung der wohnnahen Grundversorgung durch einen Standortwechsel der örtlichen Einzelhandelsnutzung (innerörtliche Verlagerung der Rewe-Filiale) im Bereich nordwestlich des Mühlenweges, sowie die Möglichkeit der untergeordneten Erweiterung der Verkaufsfläche aus Gründen der Modernisierung des Grundrisses und Aktualisierung eines zeitgemäßen Warenangebotes. Zur Ausweisung gelangt daher ein Sonstiges Sondergebiet i.S.d. § 11 BauNVO Zweckbestimmung Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung sowie der Umweltbericht werden in der Zeit von

Montag, dem 12.05.2025 bis einschließlich Freitag, dem 13.06.2025

im Internet unter der Adresse https://www.greifenstein.de/ unter der Rubrik Startseite à Bauen + Gewerbe à Aktuelle Bauleitplanverfahren veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Greifenstein, Bauverwaltung, Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein-Beilstein.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 13.06.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.