Planungsbüro Fischer

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Schlitz: Bebauungsplan „Hinter den Zäunen“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung

Datum von: 19.05.2025

Datum bis:  27.06.2025 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlitz hat am 09.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter den Zäunen“ im Stadtteil Hutzdorf beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die vorhandenen Gewerbebetriebe (u.a. Landgraf-Energietechnik-GmbH) sowie die dörfliche Struktur und Nutzung bauplanungsrechtlich erfasst, gesichert, geordnet und entwickelt werden. Zur Ausweisung gelangt daher ein Dorfgebiet (§ 5 BauNVO). Der Bebauungsplan dient somit der Nachverdichtung des Innenbereichs und wird daher im Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung mit integriertem landschaftspflegerischen Fachbeitrag wird in der Zeit von

Montag, dem 19.05.2025 bis einschließlich Freitag, dem 27.06.2025

im Internet unter der Adresse https://www.schlitz.de/ unter der Rubrik Aktuelles / Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Schlitz, An der Kirche 4, 36110 Schlitz, Stadtbau- und -planungsamt, Haus A, 2.Stock.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 27.06.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.