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Aar-Einrich: Bebauungsplan "Hümes" 1. Änderung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Birgit Roeßing
Dipl.-Bauingenieurin (FH)
Stadtplanerin AKH
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren
Datum von: 19.05.2025
Datum bis: 23.06.2025 einschließlich
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Netzbach hat in seiner Sitzung am 09.12.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hümes“ gefasst.
Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hümes“ sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Punkte:
die Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußweg“ (öffentlich),
die Verlängerung des Bereiches ohne Ein- und Ausfahrten entlang der dem Mischgebiet zugewandten Seite des Wirtschaftsweges,
die Aufnahme einer Zuordnungsfestsetzung zu den Ausgleichsmaßnahmen,
ein redaktioneller Hinweis zu Anlagen von Zisternen auf den jeweiligen Baugrundstücken.
Alle sonstigen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes „Hümes“ gelten unverändert fort.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit vom
19.05.2025 - einschl. 23.06.2025
auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich www.vg-aar-einrich.de unter der Rubrik Rathaus & VG – Bauen & Wohnen – Bauleitplanung im Verfahren – Ortsgemeinde Netzbach veröffentlicht. Desweitern kann nach § 4a Absatz 4 BauGB der Planentwurf im Internet auch über die Internetseite www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis zum
23.06.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.