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Wettenberg: Bebauungsplan Nr. 4 „Am Augarten“ – 3. Änderung im Bereich „Tennishalle“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung
Datum von: 19.05.2025
Datum bis: 25.06.2025 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wettenberg hat am 12.12.2024 gemäß § 2 Abs.1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.4 „Am Augarten“ – 3.Änderung im Bereich „Tennishalle“ im Ot. Krofdorf-Gleiberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die Umplanung des Bereichs der Tennishalle und des Parkplatzes in ein Gewerbegebiet und in ein Sondergebiet Zweckbestimmung Bäckerei geschaffen werden. Für die geplanten Nutzungen und Grundstücksneueinteilungen wird eine neue Erschließungsachse (Straße) mit Anschluss an die Straße Am Augarten erforderlich.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung (mit integriertem landschaftspflegerischen Fachbeitrag sowie einem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag) wird in der Zeit von
Montag, dem 19.05.2025 bis einschließlich Mittwoch, dem 25.06.2025
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Wettenberg unter der Adresse Startseite > Aktuelles „Beteiligungsverfahren…“ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Wettenberg, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg, Zimmer 15, Bauamt - Fachbereich III Bauen & Planen.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Mittwoch, dem 25.06.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.