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Grebenau: Entwicklungssatzung im Bereich „Baumgarten“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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EntwicklungssatzungBegründung zur Entwicklungssatzung
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung
Datum von: 26.05.2025
Datum bis: 04.07.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grebenau hat am 13.11.2024 gemäß § 2 Abs.1 i.V.m. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB die Aufstellung der Entwicklungssatzung im Bereich „Baumgarten“ im Stadtteil Wallersdorf beschlossen.
Planziel der Entwicklungssatzung ist die Abgrenzung und Festlegung des bebauten Ortsteils im Bereich nördlich bzw. östlich der Straße Baumgarten, da die einbezogene Fläche durch bauliche Nutzungen aus dem Umfeld selbst geprägt ist. Geplant ist die Einbeziehung von max. zwei Baugrundstücken, da dieser Bereich bereits über die Straße Baumgarten erschlossen ist und über den Flächennutzungsplan als bestehende Siedlungsfläche (gemischte Baufläche) dargestellt wird. Der Ortsrand erfährt in diesem Bereich eine sinnvolle städtebauliche Abrundung.
Der Entwurf der Entwicklungssatzung einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit von
Montag, dem 26.05.2025 bis einschließlich Freitag, dem 04.07.2025
im Internet unter der Adresse https://www.grebenau.org unter der Rubrik Wirtschaft/Bauleitplanung (http://www.grebenau.org/Bauleitplanung.html) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Grebenau, Amthof 2, Bürgerbüro (Zimmer 2), 36323 Grebenau (§ 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB).
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 04.07.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs.2 Satz 4 Nr.3 BauGB).
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.