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Rabenau: Bebauungsplan „Solarpark Odenhausen“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht Teil 1
Bestandskarte zum Umweltbericht Teil 2
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
umweltrelevante Stellungnahmen
Blendgutachten
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Lennart Lindner
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 10.06.2025
Datum bis: 14.07.2025 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rabenau hat am 15.11.2024 gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes „Solarpark Odenhausen“ in der Gemarkung Odenhausen sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Dafür erfolgt die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Anlagen, die der Nutzung von Sonnenenergie dienen, wodurch eine nachhaltige Energieversorgung aufgebaut und diese regional gesichert wird.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung inklusive Begründung, der Umweltbericht, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag, Blendgutachten sowie umweltrelevanten Stellungnahmen aus dem Vorentwurf werden in der Zeit von
Dienstag, dem 10.06.2025 bis einschließlich Montag, dem 14.07.2025
im Internet unter der Adresse https://www.gemeinde-rabenau.de/category/rathaus/bebauungsplan/ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Rabenau, Eichweg 14, Bauabteilung, Zimmer 17 (OG), 35466 Rabenau.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 14.07.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.