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Hauneck: Bebauungsplan Nr. 20b „Südlich Hofstatt“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung
Datum von: 16.06.2025
Datum bis: 18.07.2025 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hauneck hat am 22.04.2025 gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung und Fortsetzung des Bebauungsplanes Nr. 20b „Südlich Hofstatt“ im Ortsteil Unterhaun beschlossen (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Nach Zurückstellung der Planungsabsichten im März 2020 wurde nun ein Aufstellungs- und Änderungsbeschluss zur Fortschreibung der Planung gefasst.
Mit der Aufstellung und Änderung des Bebauungsplanes soll Bauplanungsrecht für die Errichtung einer Lagerhalle mit Werkstatt und Büronutzungen für die Firma Stieber GmbH geschaffen werden. Die Erschließung des vorliegenden Plangebietes erfolgt weiterhin über die bestehenden Straßen Hofstatt, Hersfelder Straße und Döllwiesen. Zur Ausweisung gelangt ein Gewerbegebiet im Sinne des § 8 BauNVO. Es erfolgt eine städtebauliche Nachverdichtung und Optimierung des bauplanungsrechtlichen Innenbereiches, sodass die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13a BauGB vorgenommen werden kann.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung mit integriertem landschaftspflegerischen Fachbeitrag wird in der Zeit von
Montag, dem 16.06.2025 bis einschließlich Freitag, dem 18.07.2025
im Internet unter der Adresse https://www.hauneck.de unter dem Reiter Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus Hauneck, Hersfelder Straße 14, 36282 Hauneck-Unterhaun, Obergeschoss, Bauverwaltung, Zimmer 8.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 18.07.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.