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Lollar: Bebauungsplan „Batteriespeicher Auf dem Rußland“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Lennart Lindner
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 14.07.2025
Datum bis: 15.08.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar hat am 22.05.2025 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Batteriespeicher Auf dem Rußland“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich in der Gemarkung Lollar beschlossen.
Planziel ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes im Sinne § 11 Abs.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Anlagen (Batteriespeicher und Umspannwerk), die der Speicherung von Strom dienen. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden entsprechend Sonderbauflächen (§ 1 Abs.1 Nr.4 BauNVO) dargestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Batteriespeichers, um eine nachhaltige Energieversorgung aufzubauen und zu sichern. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Zusätzlich werden zum Entwurf naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen und Maßnahmen festgesetzt, um den Eingriff zu kompensieren.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit von
Montag, dem 14.07.2025 bis einschließlich Freitag, dem 15.08.2025
im Internet unter der Adresse www.lollar.de/aktuelles/bauleitplanungen veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Lollar, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar, Bauabteilung, Raum 25,
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 15.08.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Stadt zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.