Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Rauschenberg: 43. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf dem Igelsberg / Bergacker“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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FNP-Änderung
Begründung zur FNP-Änderung
Umweltbericht zur FNP-Änderung

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Julian Adler

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 11.08.2025

Datum bis:  12.09.2025 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rauschenberg hat in ihrer Sitzung am 13.11.2023 die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von zusätzlichen Flächen für die Windenergienutzung im Bereich „Auf dem Igelsberg / Bergacker“ beschlossen.

Mit der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen im Bereich nordwestlich der Ortslage Josbach nördlich der Bundesstraße B 3 auf bislang überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von zusätzlichen Flächen für die Windenergienutzung im Stadtgebiet geschaffen werden. Das Planziel der 43. Flächennutzungsplan-Änderung ist die Darstellung von Sonderbauflächen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Windenergiegebiet“ überlagernd zu der bisherigen Darstellung als „Fläche für die Landwirtschaft“. Bestehende Waldflächen werden weiterhin ohne entsprechende Überlagerung als „Fläche für Wald“ dargestellt. Schließlich werden entlang des Gewässerverlaufs des Josbaches ebenfalls weiterhin „Wasserflächen“ dargestellt.

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit von

Montag, dem 11.08.2025 bis einschließlich Freitag, dem 12.09.2025 

im Internet unter der Adresse www.rauschenberg.de/bauen-wirtschaft/bebauungsplaene veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während dieses Zeitraums eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Rauschenberg, Schlossstraße 1, 35282 Rauschenberg, im Vorzimmer der Bürgermeisterin, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung. In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis 

Freitag, den 12.09.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Stadt zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB). 

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.