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Heringen (Werra): Bebauungsplan Nr. 30 „Freizeitpark“ – 1. Änderung und Erweiterung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Ergebnisbericht Artenschutz
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Sophia Will
M.Sc. Stadt- und Raumplanung
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 11.08.2025
Datum bis: 12.09.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) hat in ihrer Sitzung am 07.09.2023 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Freizeitpark“ - 1. Änderung und Erweiterung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich in der Kernstadt beschlossen. Im Verlauf des Planungsverfahrens hat sich ergeben, dass der Bebauungsplan im südlichen Teilbereich (Flurstück 180/37) aufgehoben werden soll, da die ursprünglich festgesetzten Nutzungen nie realisiert wurden.
Im Vergleich zu den Vorgaben des ursprünglichen Bebauungsplans wurden die verschiedenen Nutzungen innerhalb des Plangebiets an anderen, abweichenden Standorten umgesetzt. Ziel der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist die Anpassung der bisherigen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen an den tatsächlich vorhandenen Bestand (interne Aufteilung), sowie die Optimierung für Modernisierungen oder kleinflächige Ergänzungen.
Zur Ausweisung gelangen analog zu den bestehenden Nutzungen Sondergebiete i.S.d. § 10 BauNVO, welche der Erholung dienen, sowie Grünflächen. Die Zweckbestimmungen werden entsprechend der bestehenden und geplanten Nutzungen festgesetzt (beispielsweise Zelt-/Campingplatz, Freibad, Minigolf etc.). Insgesamt erfolgt so eine Neuordnung innerhalb des Gebietes, weshalb eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB notwendig wird. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Im südlichen Teilbereich (Flurstück 180/37) ist die Aufhebung des Bebauungsplans vorgesehen. Dieser Bereich war ursprünglich als Streuobstwiese in Kombination mit Grünland festgesetzt, wurde jedoch nie entsprechend genutzt. Da der Flächennutzungsplan diesen Bereich bereits als landwirtschaftliche Fläche darstellt, ist keine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung, der Umweltbericht und der vorläufige Ergebnisbericht der faunistischen Untersuchungen werden in der Zeit von
Montag, dem 11.08.2025 bis einschließlich Freitag, dem 12.09.2025
im Internet unter der Adresse https://www.heringen.de/stadtverwaltung/bauleitplanung/bauleitplanverfahren/bauleitplanungen_bebauungsplaene.html veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Heringen (Rathaus), Bauamt, Zimmer 1.8, Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra).
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 12.09.2025.
es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.