Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Lich: Bebauungsplan Nr. 4.8 „Gewerbegebiet Auf der Lohe“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
umweltrelevante Stellungnahmen

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 11.08.2025

Datum bis:  12.09.2025 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lich hat am 25.06.2025 gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 4.8 „Gewerbegebiet Auf der Lohe“ im Stadtteil Ober-Bessingen beschlossen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4.8 „Gewerbegebiet Auf der Lohe“ ist die Schaffung von Bauplanungsrecht bzw. Ausweisung eines Gewerbegebietes zur Schaffung von Erweiterungsflächen für die dort ansässigen Betriebe. Die Erschließung des Plangebietes ist bereits gesichert und soll ausgehend von der Bessinger Straße (K 151) erfolgen. Das Gebiet ist bereits im kommunalen Flächennutzungsplan als Gewerbefläche-Bestand dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und Begründung, der Umweltbericht sowie die bisher eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 11.08.2025 bis einschließlich Freitag, dem 12.09.2025

im Internet unter der Adresse https://www.lich.de/stadtentwicklung/flaechennutzungsplan-bebauungsplaene/aktuelle-bauleitplanverfahren/offenlagen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Lich, Unterstadt 1, 35423 Lich, (Fachbereich Bauservice, 2. Stock, Zimmer 309-310).

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 12.09.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3Abs.2 Satz 4 Nr.3 BauGB).

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Stadt zur Verfügung zu stellen.

Sofern Sie zum Vorentwurf eine Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen eingereicht haben, erhalten Sie in der Anlage die Beschlussempfehlungen der Stadtverordnetenversammlung zu ihren Einwendungen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.