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Niddatal: Bebauungsplan B1 "Am Mühlberg Links - Am Weißen Stein - Am Pfingstberg - Auf dem Schorn - An der Großen Hohl" 2. Änderung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Birgit Roeßing
Dipl.-Bauingenieurin (FH)
Stadtplanerin AKH
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung
Datum von: 08.09.2025
Datum bis: 10.10.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 25.02.2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan B 1 „Am Mühlberg Links – Am Weißen Stein – Am Pfingstberg -Auf dem Schorn – An der Großen Hohl“ 2. Änderung gefasst.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Sinne einer Maßnahme der Innenentwicklung die Umwandlung einer im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ausgewiesenen Verkehrsfläche (Parkplatz) in ein Wohnbaugrundstück. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Allgemeines Wohngebiet. Ferner erfolgt die Anpassung der bisherigen Versorgungsfläche (Trafostation) an den tatsächlichen Bestand.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich während der genannten Frist im Rathaus der Stadt Niddatal über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit von
08.09.2025 - einschl. 10.10.2025
auf der Internetseite der Stadt Niddatal http://www.niddatal.de unter der Rubrik Bauen, Wohnen & Planen/ Bebauungspläne/ Bebauungspläne im Verfahren veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Niddatal, Im Kloster 6, Hauptverwaltung, Zimmer 203, 61994 Niddatal. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
10.10.2025 (einschließlich).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.