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Hünfelden: Bebauungsplan „Gewerbe-/ Sondergebiet an der B 417“ – 5. Änderung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Sophia Will
M.Sc. Stadt- und Raumplanung
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung
Datum von: 22.09.2025
Datum bis: 24.10.2025 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat am 03.07.2024 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe-/ Sondergebiet an der B 417“ – 5. Änderung im Ortsteil Kirberg (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) beschlossen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist anstelle des bisher ausgewiesenen Parkplatzfläche die Ansiedlung einer Bäckereifiliale mit Sitzmöglichkeiten im Innen- und Außenbereich. Dafür soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Bäckereifiliale mit Außenbereich für den vorliegenden Geltungsbereich ausgewiesen werden. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des bisher rechtskräftigen Bebauungsplanes werden ansonsten übernommen und an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung (mit integriertem landschaftspflegerischen Fachbeitrag) wird in der Zeit von
Montag, dem 22.09.2025 bis einschließlich Freitag, dem 24.10.2025
im Internet unter der Adresse https://www.huenfelden.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Hünfelden, Le Thillay-Platz 65597 Hünfelden..
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 24.102025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.