Planungsbüro Fischer

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Buseck: Bebauungsplan Nr. 2.25 „Am Großen-Busecker Weg“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Zuordnung Ökokonto
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Geophysikalische Prospektion
umweltrelevante Stellungnahmen B-Plan
umweltrelevante Stellungnahmen FNP

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Sophia Will

M.Sc. Stadt- und Raumplanung

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 29.09.2025

Datum bis:  31.10.2025 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat am 20.03.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage zum Bebauungsplane Nr. 2.25 „Am Großen-Busecker Weg“ im Ortsteil Alten-Buseck sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (Kindertagesstätte). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte geschaffen. Im nördlichen Teilbereich des Plangebietes kommt zudem ein Allgemeines Wohngebiet i.S.d. § 4 BauNVO zur Ausweisung, um der Nachfrage nach Baugrundstücken im Ortsteil Alten-Buseck auch künftig gerecht zu werden.

Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, der die Fläche derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche darstellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung, der Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, die Archäologisch-geophysikalische Prospektion sowie die umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, den 29.09.2025 bis einschließlich Freitag, dem 31.10.2025

im Internet unter der Adresse (https://www.buseck.de unter der Rubrik: Unsere Gemeinde / Wohnen und Bauen in Buseck/ Bekanntmachung/ Offenlage Bauleitplanung) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Buseck, Ernst-Ludwig-Straße 15, Bauamt,

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 31.10.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.