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Homberg (Ohm): Bebauungsplan „Wingenhain“ – 1. Änderung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtliche Prüfung
Faunistisches Gutachten
umweltrelevante Stellungnahmen Bebauungsplan
umweltrelevante Stellungnahmen Flächennutzungsplan
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Sophia Will
M.Sc. Stadt- und Raumplanung
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 06.10.2025
Datum bis: 07.11.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) hat am 06.02.2023 gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wingenhain“ - 1. Änderung in der Kernstadt Homberg (Ohm) beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) hat am 06.09.2023 die Verfahrensumstellung in ein zweistufiges Regelverfahren inklusive Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich als Ergänzungsbeschluss beschlossen. Am 21.03.2024 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) der Bebauungsplan inklusive Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich für die Entwurfsoffenlage beschlossen.
Planziel des Bebauungsplanes ist die Erweiterung der Baufenster innerhalb des Gebietes, um bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für die Errichtung von weiteren Gebäuden bzw. dem Umbau von Gebäuden und Einrichtungen der Schottener Sozialen Dienste GmbH zu schaffen. Zur Ausweisung kommt weiterhin ein Sondergebiet mit der neuen Zweckbestimmung „Wohn- und Pflegeeinrichtungen“. Gegenüber der bisherigen Planung soll eine behutsame Nachverdichtung ermöglicht werden. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, der Umweltbericht, das faunistische Gutachten, die artenschutzrechtliche Prüfung sowie die umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, den 06.10.2025 bis einschließlich Freitag, dem 07.11.2025
im Internet unter der Adresse (https://www.homberg.de/de/rathaus/aktuelles/bekanntmachung-bauleitplaene-4a-abs-4-baugb) und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Bauverwaltung der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 29, 1. Stock, 35315 Homberg (Ohm).
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 07.11.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.