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Petersberg: Bebauungsplan Nr. 14 „Am Hofgut“ sowie 33. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht zum Bebauungsplan
Bestandskarte zum Umweltbericht
Flächennutzungsplanänderung
Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Shari Kempel
M.Sc. Geographie
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 06.10.2025
Datum bis: 07.11.2025 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petersberg hat in ihrer Sitzung am 16.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Hofgut“ sowie die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf bislang unbebauten Freiflächen und die städtebauliche Neuordnung unter Berücksichtigung des vorhandenen Bestandes an Gebäuden und baulichen Anlagen auf der Grundlage einer entsprechenden städtebaulichen Konzeption sowie der zugehörigen Erschließung. Zur Ausweisung gelangt ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Straßenverkehrsflächen zur Sicherung der verkehrlichen Erschließung. Zur Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beinhaltet der Bebauungsplan zudem eingriffsminimierende und grünordnerische Festsetzungen sowie bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften mit Vorgaben zur Gestaltung von baulichen und sonstigen Anlagen sowie der Grundstücksfreiflächen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Petersberg stellt für den Bereich des Plangebietes unter Berücksichtigung der rechtswirksamen 5. Änderung von 2010 bislang „Gemischte Baufläche“, „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Fläche für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft“ dar, sodass dieser gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes geändert wird. Das Planziel der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Wohnbauflächen“ zulasten der bisherigen Darstellungen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Süden der Ortslage Margretenhaun und umfasst in der Gemarkung Margretenhaun, Flur 2, die Flurstücke 69/90 teilweise und 69/98 teilweise, in der Flur 3 die Flurstücke 82/6, 90/2, 93/2, 94/7 teilweise und 94/8 teilweise sowie in der Gemarkung Rex, Flur 1, die Flurstücke 35 teilweise, 37 teilweise, 38 teilweise und 40 teilweise. Der räumliche Geltungsbereich der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht grundsätzlich dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes abzüglich der Straßenparzelle der Straße Am Hofgut (Landesstraße L 3429).
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht sowie der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit von
Montag, dem 06.10.2025 bis einschließlich Freitag, dem 07.11.2025
im Internet unter der Adresse www.petersberg.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen“ sowie anschließend „Bauen in Petersberg“ und „Bauleitplanung“ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Petersberg, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, Erdgeschoss-Foyer, zu den folgenden allgemeinen Dienststunden der Verwaltung:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag zusätzlich von 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch zusätzlich von 14:00 bis 18.00 Uhr
In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 07.11.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.