Planungsbüro Fischer

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Allendorf (Lumda): Bebauungsplan Nr. 39 „Löhrbachsgraben“ – 1. Änderung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Auswirkungsanalyse
umweltrelevante Stellungnahmen B-Plan
umweltrelevante Stellungnahmen FNP

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Sophia Will

M.Sc. Stadt- und Raumplanung

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 27.10.2025

Datum bis:  28.11.2025 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat am 23.09.2025 den Bebauungsplan Nr. 39 „Löhrbachsgraben“ – 1. Änderung in der Kernstadt, sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich, zur Entwurfsoffenlage beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedelung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandels (Netto-Markt). Daher erfolgt die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 Abs. 3 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ sowie die Sicherung der dazugehörigen Erschließung. Die Planziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung, der Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung des Lebensmittelmarktes, sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, den 27.10.2025 bis einschließlich Freitag, dem 28.11.2025

im Internet unter der Adresse https://www.allendorf-lda.de/ unter der Rubrik Startseite à Aktuelles à Bauleitplanung veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus Allendorf (Lumda), Bauamt, Zimmer 2, Bahnhofstraße 14, 35469 Allendorf (Lumda).

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 21.11.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.