Planungsbüro Fischer

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Schotten: Bebauungsplan Nr. 16 „Märzwiese“ – 5. Änderung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Umweltvertäglichkeitsprüfung

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren

Datum von: 22.10.2025

Datum bis:  25.11.2025 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schotten hat am 08.05.2025 gemäß § 2 Abs.1 i.V.m § 13 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.16 „Märzwiese“ – 5.Änderung in der Kernstadt Schotten beschlossen.

Planziel des Bebauungsplanes ist die Nachverdichtung im Bereich des Sondergebietes Einzelhandel für die Vergrößerung des Gebäudes und damit einhergehend der Verkaufsfläche des Discountmarktes. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des bisher rechtskräftigen Bebauungsplanes müssen daher überarbeitet werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit von

Mittwoch, dem 22.10.2025 bis einschließlich Dienstag, dem 25.11.2025

im Internet unter der Adresse www.schotten.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauen-in-schotten/aktuelle-bauleitplanverfahren veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Schotten, Vogelsbergstraße 184, 63679 Schotten, Zimmer 25.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Dienstag, den 25.11.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.