Planungsbüro Fischer

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Steinau an der Straße: Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Solarpark Hintersteinau III" Bebauungsplan „Solarpark Hintersteinau III“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung des Bebauungsplanes
Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Karte 1 Nutzungstypen
Karte 1a Nutzungstypen
Karte 1b Nutzungstypen
Entwurfsplanung
Kriterien für die Anweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Frederic Bode

Dipl.-Geograph (Uni)

Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 27.10.2025

Datum bis:  28.11.2025 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinau an der Straße hat gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Hintersteinau III“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

Mit der vorliegenden Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung, der Umweltbericht mit Bestandskarte, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, die Objektplanung des Vorhabenträgers sowie die allgemeinen Kriterien für die Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind in der Zeit von

Montag, 27.10.2025 bis einschließlich Freitag, 28.11.2025

im Internet auf der Homepage der Stadt Steinau an der Straße unter dem Link https://www.steinau.eu im Verzeichnis Rathaus & Verwaltung / Aktuelles/Nachrichten / Amtliche u. Öffentliche Bekanntmachungen einsehbar. Alle Planunterlagen können auch im Internet über das Landesportal unter http://www.bauleitplanung.hessen.de abgerufen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot liegen die o. g. Planunterlagen in der Bauabteilung der Stadtverwaltung Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Straße 47 in 36396 Steinau an der Straße zur Einsichtnahme öffentlich aus und können eingesehen werden.

Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 28.11.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.