Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Burghaun: Bebauungsplan Nr.55 „Zur Eckhardsdelle“
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzung
Begründung des Bebauungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Bestands-und Maßnahmenkarte der Ausgleichsfläche
Artenschutzgutachten
Anlage 1 Artenschutzgutachten
Anlage 2 Artenschutzgutachten
Anlage 3 Artenschutzgutachten
Stellungnahmen Umweltbericht
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Frederic Bode
Dipl.-Geograph (Uni)
Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 17.11.2025
Datum bis: 19.12.2025 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Burghaun hat gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Kindergartens / einer Kindertagesstätte sowie eines Allgemeinen Wohngebietes geschaffen werden. Der Geltungsbereich und die Lage des Plangebietes mitsamt den externen Kompensationsflächen sind den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften (Satzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO) mit Begründung und Umweltbericht, die nachfolgend aufgeführten wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, Unterlagen und Fachgutachten sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung können während der Veröffentlichungsfrist
vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025
im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter dem https://www.burghaun.de/bauen-wirtschaft/bauen/bauleitplanung/ und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen/a-c unter dem Verweis Zum Bebauungsplan im Verfahren eingesehen und heruntergeladen werden.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die o. g. Planunterlagen in der Bauabteilung der Gemeindeverwaltung Burghaun zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 19.12.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.