Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Freudenberg am Main: Bebauungsplan „Werk 1 (Neue Stadtmitte)“ – 2. Bauabschnitt

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
Immissionsgutachten

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Holger Fischer

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung

Datum von: 01.12.2025

Datum bis:  16.01.2026 einschließlich

Der Gemeinderat hat den Entwurf des Bebauungsplanes in seiner Sitzung am 10.11.2025 im Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Planziel des Bebauungsplanes sind die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im nördlichen und eines Urbanen Gebietes i.S. § 6a BauNVO insbesondere im südlichen Teil des ehemaligen Möbelwerkes.

Der dem Entwurf des Bebauungsplanes zugrunde liegende städtebauliche Entwurf sieht öffentliche und private Infrastruktureinrichtungen (u.a. Kindergarten, Veranstaltungshalle, Seniorenwohnen, Ärztehaus, Gastronomie) sowie Wohn- und Geschäftshäuser, aber auch Baugrundstücke zur Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern vor. Bei dem städtebaulichen Entwurf handelt es sich um eine rechtlich nicht bindende informelle Planung.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne formale Umweltprüfung. Eine Umweltprüfung wurde gleichwohl durchgeführt, die Ergebnisse sind im Umweltbericht zusammengefasst.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht und Immissionsberechnung wird in der Zeit von

Montag, dem 01.12.2025 bis einschließlich Freitag, dem 16.01.2026

im Internet unter der Adresse https://www.freudenberg-main.de und dem zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Freudenberg, Hauptstraße 152, Bauamt, 97896 Freudenberg.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per Email an bauamt@freudenberg-main.de oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift unter der genannten Adresse abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 16.01.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.