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Frankenberg/Burgwald: Bebauungsplan Nr. 1f „Wickesdorfer Ring IV“ (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbepark Frankenberg/Burgwald“)
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung des Bebauungsplanes
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Birgit Roeßing
Dipl.-Bauingenieurin (FH)
Stadtplanerin AKH
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren
Datum von: 01.12.2025
Datum bis: 07.01.2026 einschließlich
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Frankenberg/Burgwald hat in ihrer Sitzung am 18.11.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1f „Wickersdorfer Ring IIV“ (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbepark Frankenberg/Burgwald“) beschlossen.
Gegenstand des Bebauungsplanes Nr. 1f "Wickersdorfer Ring IV" ist ausschließlich die Einbeziehung der bisher ausgewiesenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen in das Gewerbegebiet Nr. 2, einhergehend mit der zeichnerischen Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen. Alle sonstigen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbepark Frankenberg/ Burgwald" gelten unverändert fort.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit vom
01.12.2025 bis einschließlich 07.01.2026
auf der Internetseite der Stadt Frankenberg (Eder) www.frankenberg.de unter der Rubrik Leben & Wohnen/ Bauen und Wohnen/Bauleitplanverfahren veröffentlicht. Die Planunterlagen können auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de abgerufen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Frankenberg (Eder), Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt, vor Zimmer 300, Obermarkt 7 – 13, 35066 Frankenberg (Eder).
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
07.01.2026 (einschließlich).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.