Planungsbüro Fischer

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Münnerstadt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einzelhandel westlich der Meininger Straße“ sowie 23. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung des Bebauungsplanes
Vorhaben- und Erschließungsplan
Umweltbericht
Auswirkungsanalyse
Geräuschimmissionsprognose
Verkehrsuntersuchung
Umwelt-, abfall- und baugrundtechnische- Stellungnahme
Grundwasseruntersuchung
Flächennutzungsplan
Begründung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht des Flächennutzungsplanes

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Julian Adler

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 15.12.2025

Datum bis:  30.01.2026 einschließlich

Der Stadtrat der Stadt Münnerstadt hat in seiner Sitzung am 08.04.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einzelhandel westlich der Meininger Straße“ sowie der 23. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich beschlossen und in der Sitzung am 12.05.2025 den Entwurf der beiden Bauleitpläne gebilligt.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen auf der Basis eines Vorhaben- und Erschließungsplanes für das eigentliche Baugrundstück sowie ergänzt durch einen zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Münnerstadt abzuschließenden Durchführungsvertrag die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des geplanten Vorhabens zur Errichtung eines Nahversorgungszentrums und mithin für die städtebauliche Neuordnung des sogenannten „Seger-Areals“ am nördlichen Stadteingang geschaffen werden. Ergänzend werden im Bereich der bestehenden Tankstelle an der Meininger Straße sowie im Bereich des bisherigen Standortes des Lebensmittelmarktes der Firma Edeka Gewerbegebiete gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Das Planziel der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung eines „Sondergebietes großflächiger Einzelhandel“ sowie von „Gewerblichen Bauflächen“ zulasten der bisherigen Darstellungen.

Der Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und einem Umweltbericht mit integrierter Grünordnung und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, der Vorhaben- und Erschließungsplan (Freiflächenplan), eine Auswirkungsanalyse Einzelhandel, eine Geräuschimmissionsprognose, eine Verkehrsuntersuchung, eine Stellungnahme zu umwelt-, abfall- und baugrundtechnischen Untersuchungen, eine Stellungnahme zur Grundwasseruntersuchung sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 15.12.2025 bis einschließlich Freitag, dem 30.01.2026

im Internet unter der Adresse www.muennerstadt.de/planen-bauen/bauleitplanungen veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Verwaltungsgebäude der Stadt Münnerstadt, Stenayer Platz 2, 97702 Münnerstadt, Bauverwaltung, Zimmer 6, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 30.01.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.