Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Niddatal: Bebauungsplan I 14 „Zwischen Bürgerhaus und Zimmetwald – Teilplan Nord“
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
Downloads
BebauungsplanTextliche Festsetzung
Begründung des Bebauungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Birgit Roeßing
Dipl.-Bauingenieurin (FH)
Stadtplanerin AKH
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 12.01.2026
Datum bis: 13.02.2026 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 18.05.2021 und ergänzend am 31.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes I 14 „Zwischen Bürgerhaus und Zimmetwald – Teilplan Nord“ beschlossen.
Ziel des Bebauungsplans ist die Mobilisierung von innerörtlichen Flächen zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, um damit ein Beitrag zur Innenentwicklung der Stadt Niddatal zu leisten. Insbesondere entlang der Hanauer Straße (B 45) sollen Potenzialflächen innerhalb der bebauten Ortslage aktiviert werden. Damit wird der hohen Nachfrage nach Wohnraum Rechnung getragen und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gefördert. Ferner werden vor dem Hintergrund eines städtebaulich sinnvoll abgegrenzten Geltungsbereichs und planungsrechtlicher Sicherung mit partiellen Entwicklungsmöglichkeiten auch die Bereiche des Bürgerhauses, des Sportgeländes und das sich hieran anschließende Schulgrundstück in die Planung aufgenommen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht sowie ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag wird in der Zeit vom
12.01.2026 bis 13.02.2026 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Niddatal http://www.niddatal.de unter der Rubrik Bauen, Wohnen & Planen/ Bebauungspläne/ Bebauungspläne im Verfahren veröffentlicht
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Niddatal, Im Kloster 6, Hauptverwaltung, Zimmer 203, 61994 Niddatal. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 13.02.2026 (einschließlich).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.