Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Hasselroth: Teil-Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde im Bereich „Batteriespeicher Niedermittlau“
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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Änderung des FlächennutzungsplanesBegründung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Frederic Bode
Dipl.-Geograph (Uni)
Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 19.01.2026
Datum bis: 20.02.2026 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasselroth hat gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die Teil-Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Batteriespeicher Niedermittlau“ gefasst.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Batteriespeichers bzw. einer entsprechenden Sonderbaufläche geschaffen werden. Der Geltungsbereich und die Lage des Plangebietes sind den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht (jeweils beschrieben und bewertet werden.
In Ausführung des § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) sind die Planunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes mitsamt Begründung, Umweltbericht und der Inhalt dieser Bekanntmachung während der Veröffentlichungsfrist
Montag, dem 19.01.2026 bis einschließlich Freitag, dem 20.02.2026
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Hasselroth einsehbar. Alle Planunterlagen können auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/g-i abgerufen werden.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die o. g. Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hasselroth, Bodo-Käppel-Platz 1, 63594 Hasselroth zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die ausgelegten Unterlagen können während der Veröffentlichungsfrist von montags bis freitags während den Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 20.02.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.